Vorschriften I

Achtung!!! Sofortmaßnahme!!! Achtung!!!

Auf Grund der Vorkommnisse in den letzten Jahren, wo JUGENDLICHE unter 18 Jahren, die durch uns keine Spirituosen erhalten, sich selbst versorgen und vor unserem Haus diese hochprozentigen Alkoholika in Hecken und Büschen verstecken und verkonsumieren, sehen wir uns gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen:

  • Als Erstes gilt es hier den Namen unseres Hauses zu schützen und das Vertrauen aller Eltern, die Ihre Kinder in unsere Obhut geben, nicht zu verletzen.
  • Als Zweites sehen wir es als unsere Pflicht an, die Ruhe der benachbarten Menschen (Kinder, Erwachsene sowie kranke und alte Nachbarn) zu sichern.

Folgende Maßnahmen werden ergriffen:

  • Es werden Kontrollen eingesetzt die sich darauf spezialisieren für Ruhe und Ordnung auf der Straße und in der gesamten Siedlung zu sorgen.
  • Wer mit Spirituosen erwischt wird hat mit einer Benachrichtigung an die Eltern zu rechnen.
  • Sämtliche Alkoholika werden konfisziert.

Betroffene Jugendliche müssen mit Hausverbote bis zu einem Jahr rechnen.

Vorschriften II

Nochmaliger Hinweis:

  • Eintritt ab 16 Jahren (bis 0h), bitte Personalausweis mitbringen
  • Es werden verschärfte Kontrollen eingesetzt! Das heißt, wer unter 18 Jahren ist und mit Spirituosen erwischt wird (Umfeld Discothek "Zur Grotte") hat mit einer Strafanzeige zu rechnen!!!

Wir appelieren an dieser Stelle auch an die Eltern: Jugendliche unter 16 Jahren, welche vor unserer Discothek einfach abgesetzt werden, erhalten definitv keinen Zutritt!!!

Formular "Erziehungsbeauftragung"

Für 16- und 17-jährige Jugendliche, die auch nach 24 Uhr bei uns bleiben möchten, gibt es nach dem Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, den Erziehungsauftrag für die Zeit des Discobesuchs von den Eltern auf eine anwesende, volljährige Person zu übertragen.

Anbei stellen wir das besagte Formular online.

 

Dieses Formular bitte beim nächsten Discobesuch ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Vielen Dank...

Erziehungsbeauftragung.pdf
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